Aufnahmeverfahren

Aufnahmeverfahren Schulheim

Für Platzierungsanfragen ist die Kontaktstelle Stiftung Kinderheim Brugg zuständig. Anfragende können sich per Mail oder telefonisch bei der Kontaktstelle melden. Durch eine erste Situationserfassung wird der Bedarf geklärt. Das Anmeldeformular kann bei der Kontaktstelle angefordert oder direkt auf der Homepage heruntergeladen werden. Sobald der Kontaktstelle das Anmeldeformular sowie ein aktueller SPD Bericht zugeschickt wird, wird das Kind auf die Warteliste genommen. Wird ein Platz in der Tagessonderschule Olsberg frei und kommt das Kind für diesen in Frage, wird es zu einer unverbindlichen Besichtigung eingeladen. Das Kind erhält dadurch die Möglichkeit zusammen mit den Eltern und unter Umständen der Beistandsperson oder einer anderen Fachperson, das Schulheim Olsberg kennenzulernen. Können sich nach dieser Besichtigung beide Seiten eine Aufnahme vorstellen, folgt ein Erstgespräch. Zusammen mit den Eltern und dem Kind/Jugendlichen werden die Gesamtsituation, Erwartungen, Bedürfnisse, Rollen und möglichen ersten Zielsetzungen geklärt. Nur Kinder der 1.-4. Primarklasse schnuppern ½ Tag in der jeweiligen Schulklasse, ältere nicht. Nach dem Schnuppern erhalten die Eltern ein Feedback in Form eines Kurzgesprächs mit dem Institutionsleiter. Im Anschluss wird der definitive Aufnahmeentscheid gefällt und das Eintrittsgespräch festgelegt.

Aufnahmekriterien

• Durch schulpsychologischen Dienst ausgewiesener Sonderschulbedarf gemäss Paragraph 2 Verordnung Schulung und Förderung bei Behinderung (06 erhebliche soziale Beeinträchtigung, verstärkter Bedarf ja).
• Ein Zuweisungsbeschluss der politischen Gemeinde/abgebenden Schule ist zwingend.
• Aufgenommen werden vorrangig Kinder aus dem Kanton Aargau.
• Die Kinder sind normal begabt mit auffälligem Sozial-, Lern- und/oder Arbeitsverhalten. Eine Fremd- oder Heimplatzierung ist nicht nötig, das heisst die Familiensituation so weit intakt ist, dass eine Mitarbeit der Erziehungsverantwortlichen gewährleistet ist.
• Ziel des Aufenthalts in der Sonderschule ist die Reintegration in die Regelklasse nach üblicherweise ca. 3 Jahren. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt ein Jahr. Die Tagessonderschule kann nicht als Time-out-Angebot genutzt werden.
• Die Fahrkosten werden vom Kanton übernommen. Die Eltern reichen entsprechend die Belege ein.

Einschränkungen hinsichtlich Aufnahmen

• Fremdplatzierung notwendig
• keine Unterstützung durch die Eltern für das Setting Tagessonderschule
• Stationäre Beschulung, Besuch einer Heilpädagogischen Schule HPS, einer Sprachheilschule oder eines Zentrums für Körperbehinderte Kinder ZEKA empfohlen